Ihre persönliche Vorsorge

Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern; sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles in ihrem Sinne ge­regelt wird oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von all die­sen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern,

Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen.

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie aufgeführt.

Dokumente bereithalten

Halten Sie bitte an einem für jeden erreichbaren sicheren Ort bereit:

  • Familienstammbuch oder standes­amtliche Heiratsurkunde
  • Standesamtliche Geburtsurkunde
  • Versicherungsverträge/Policen
  • Testament
  • Vollmachten (Post, Bank, etc.)
  • Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten)
  • Unsere „Rat und Hilfe“-Broschüre
  • sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente

Eventuell noch fehlende oder unvoll­ständige Unterlagen können durch uns besorgt werden.

Ein Testament errichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt.

Das eigenhändige Testament

muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare kön­nen ein gemeinschaftliches Testament errichten, ln diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner hand­schriftlich erstellte Testament unter­schreiben. Unterschriften müssen immer mit vollem Vor- und Zunamen, geleistet werden damit keine Per­sonenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung,

Das Testament beim Notar

Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers ge­öffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, er kennt auch die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Dafür werden eventuell viele Aus­einandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Auf­wand erfordern würden.

Was können Sie regeln?

Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter wel­chen Bedingungen von Ihrem Ver­mögen Nutzen haben soll.

Sie können z.B.

  • abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen
  • wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen
  • jemanden enterben (außer dem Pflichtteil)
  • Ersatzerben bestimmen

Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden.

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Ver­nichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig”. Ein neues Testa­ment setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein öffentliches Testament wider­rufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zu­rückverlangen. Der einseitige Wider­ruf eines gemeinschaftlichen Testa­ments muss notariell festgestellt werden.

Bestattungs-Vorsorgevertrag

Sprechen Sie mit Ihrem Bestattungs­unternehmen. Hier werden Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge informiert, die bereits vorab geklärt werden können.

Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben.

Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anwei­sungen werden in die Wege geleitet. Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich.

Finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge-Regelung

Durch die Streichung des Sterbegel­des der gesetzlichen Krankenkassen ist es in sehr vielen Fällen nützlich, zusätzliche finanzielle Sicherheiten zu schaffen. Dies kann im Rahmen des Bestattungs-Vorsorgevertrages recht einfach gelöst werden. Es gibt eine ganze Reihe von sinnvollen und pra­xiserprobten Möglichkeiten, die wir aus unserer täglichen Arbeit kennen. Sie entlasten damit auch Angehörige von Problemen, die bei einem Trauerfall entstehen können. Nutzen Sie unsere Erfahrung, mit Sicherheit finden wir in einem persönlichen Gespräch die für Sie richtige Lösung. Dies ist beruhigend für Sie und auch für Ihre Angehörigen.

Patientenverfügung

Eine wachsende Zahl von Menschen möchte, dass Ärzte bei der Behand­lung weitgehend auf ihre eigenen Wünsche eingehen. Besonders wich­tig ist für Patienten angesichts der technischen Möglichkeiten der mo­dernen Intensivmedizin die eigene Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen Apparate­medizin. Aus diesen Gründen ver­fassen immer mehr Menschen so ge­nannte Patientenverfügungen, bzw. unterschreiben vorformulierte Doku­mente, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfestellung bei schwierigen Therapieentscheidungen bieten.

Für die rechtliche Zuordnung ist wichtig, dass die Verfügung mög­lichst zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderen Willen des Patien­ten bekunden könnten. Für die letzt­lich vom behandelnden Arzt zu ver­antwortende Entscheidung ist eine solche Verfügung eine ganz wesent­liche Hilfe. Diese Patientenverfügung sollte nur in Verbindung mit einem ausführlichen ärztlichen Gespräch ver­fasst und unterschrieben werden.