Feuerbestattung

Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschrift­liche Willensbekundung mit entspre­chendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinnge­mäße Erklärung ab. Für die Bei­setzung, die wenige Tage (2-3 Tage) später vorgenommen werden kann, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Der Ver­storbene wird in der Regel nach Abschiednahme bzw. Trauerfeier zum Krematorium überführt.

Urnenwahlgrab

Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschie­den werden, je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen wer­den. Vergleichen Sie dazu die Angaben zum Wahlgrab bei Erdbestattungen.

Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, es darf jeweils nur ein Verstorbener beige­setzt werden.

Anonyme Urnenbestattung

Wird keine eigene Grabstätte ge­wünscht, kann die anonyme Bei­setzung auf einer Gemeinschafts­grabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten mög­lich. Es gibt einige Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. Verstreuung der Asche auf einer Wiese). Wir informieren Sie über die regiona­len Möglichkeiten. Auch hier gilt jedoch, dass bei dieser anonymen Beisetzung eine spätere Trauerarbeit erschwert wird.