Erdbestattung

Bei dieser traditionellen Bestattungs­form wird der Sarg nach der Trauer­feier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- und Familiengrab) entschie­den werden. Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vor­genommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberech­tigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder meh­reren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden, ln der Re­gel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforder­lich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstellen der jewei­ligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese ist bei den Friedhöfen je nach den Boden­verhältnissen unterschiedlich.

Ein Reihengrab wird von der Fried­hofsverwaltung zugeteilt, eine indivi­duelle Auswahl ist nicht möglich, in ein Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind meist günstiger als bei einem Wahlgrab.

Anonyme Erdbestattung

Dies ist eine Bestattung mit Beiset­zung auf einem Gemeinschaftsfeld mit nicht individuell gekennzeichne­ten Grabstellen. Es gibt eine Reihe von Sonderformen auf verschiede­nen Friedhöfen, wir informieren Sie über die Gegebenheiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei dieser anonymen Bei­setzungsart eine spätere Trauerarbeit und -bewältigung sehr erschwert wird, da eine persönliche Gedenk­stelle fehlt. Der Besuch des Grabes wird vielen Menschen oft erst später zu einem notwendigen Bedürfnis, ist dann jedoch nicht mehr möglich.